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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektro Kaya | Fraunhoferstr. 24–26 | 68309 Mannheim
1. Geltungsbereich und Gerätezustand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Liefer-, Reparatur- und Montageverträge von Elektro Kaya. Dies umfasst Verträge, die direkt vor Ort in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, sowie Verträge, die über Fernkommunikationsmittel (z. B. unsere Webseite, WhatsApp, eBay, Kleinanzeigen, Instagram oder Facebook) angebahnt oder abgeschlossen werden.

1.2 Alle als generalüberholt angebotenen Geräte wurden technisch geprüft, gegebenenfalls instandgesetzt und auf ihre Funktionsfähigkeit getestet.

1.3 Optische Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer, Dellen oder Verfärbungen) stellen bei gebrauchten oder generalüberholten Geräten keinen Sachmangel dar, soweit diese den technischen Zustand und die Funktionsfähigkeit des Gerätes nicht beeinträchtigen.

2. Gewährleistung & Garantie

2.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Die Bedienung und Nutzung aller Geräte muss strikt nach den jeweiligen Herstellervorgaben erfolgen; eine hiervon abweichende Nutzung ist nicht mit den Gewährleistungsrechten vereinbar und führt zum Ausschluss von Ansprüchen.

2.2 Für Verbraucher (Privatkunden / B2C) gelten folgende Gewährleistungsfristen:

Neugeräte: 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Etwaige Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und berühren die gesetzliche Gewährleistung nicht.

Generalüberholte und gebrauchte Geräte: 12 Monate Gewährleistung.

(Kühl- und Gefriergeräte sind hiervon ausdrücklich ausgenommen, siehe Ziffer 2.4).

2.3 Für Unternehmer (Gewerbliche Nutzung / B2B) gelten folgende Gewährleistungsfristen:

Allgemeine gewerbliche Nutzung: 6 Monate Gewährleistung (Kühl- und Gefriergeräte sind hiervon ausdrücklich ausgenommen, siehe Ziffer 2.4).

2.4 Ausnahmeregelung für Kühl- und Gefriergeräte im B2B-Bereich: Für Unternehmer (Gewerbetreibende / B2B) gilt für alle Kühl- und Gefriergeräte ausschließlich eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 3 Monaten. Für Verbraucher (Privatkunden) gilt ebenfalls die verkürzte Gewährleistungsfrist von 3 Monaten.

2.5 Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei einem Sachmangel das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung zu. Elektro Kaya kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Elektro Kaya.

2.6 Ein Austausch oder eine Ersatzlieferung lässt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist unberührt und führt nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Frist.

3. Widerrufsrecht (Hinweis für Verbraucher)

3.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen (z. B. Bestellungen über WhatsApp, die Webseite, eBay oder Kleinanzeigen) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die ausführliche Belehrung befindet sich im Anhang.

3.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn eine Dienstleistung (z. B. Montage oder Reparatur) vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

4. Lieferung, Versandkosten und Spedition

4.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb eines Umkreises von bis zu 35 Kilometern zu den individuell vereinbarten Konditionen.

4.2 Für Lieferungen zwischen 35 Kilometern und 50 Kilometern Entfernung liefert Elektro Kaya auf Wunsch selbst aus. Hierfür wird ab dem 35. Kilometer eine Fahrtstreckenpauschale in Höhe von 3,00 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

4.3 Ab einer Entfernung von mehr als 35 Kilometern erfolgt die Lieferung standardmäßig per Spedition, sofern keine Eigenlieferung nach Ziffer 4.2 vereinbart wurde. Die Speditionskosten betragen 99,00 € pro Gerät. Die Spedition kündigt die Lieferung vorab telefonisch beim Kunden an.

5. Montage, Anschluss und Zugänglichkeit

5.1 Sofern die Montage und der Anschluss des Gerätes vereinbart wurden, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Aufstellort und die Anschlüsse frei zugänglich, funktionsfähig und fachgerecht vorbereitet sind.

5.2 Mehraufwand, insbesondere bei nicht ausgebauten Altgeräten oder erschwertem Zugang, wird gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

5.3 Besonderer Hinweis zu Holzarbeiten: Im Rahmen der Montage von Einbaugeräten führt Elektro Kaya lediglich das Nachschneiden bereits vorhandener Ausschnitte in der Arbeitsplatte durch. Das Schneiden neuer Ausschnitte in unberührte Arbeitsplatten ist vom Leistungsumfang ausgeschlossen und muss vorab bauseits durch den Kunden erfolgen.

5.4 Altgeräte-Mitnahme: Die Entsorgung und Mitnahme von Altgeräten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein. Das Altgerät muss zum vereinbarten Termin transportfähig (vom Strom- und Wassernetz getrennt, Kühlgeräte vollständig abgetaut) bereitgestellt werden.

6. Vor-Ort-Service und Fahrtkosten bei Reklamationen

6.1 Vor-Ort-Einsätze im Rahmen einer berechtigten Mängelrüge (Gewährleistung) sind kostenfrei, sofern das Gerät ursprünglich im Rahmen einer durch Elektro Kaya erfolgten Lieferung installiert wurde.

6.2 In allen anderen Fällen (z. B. wenn das Gerät vom Kunden selbst abgeholt und angeschlossen wurde) fällt auch innerhalb der Gewährleistungszeit eine Fahrtpauschale in Höhe von 40,00 € an, sofern kein Sachmangel vorliegt oder der Fehler nicht in den Verantwortungsbereich von Elektro Kaya fällt.

7. Eigenverschulden, Schein-Reklamationen und Servicepauschale

7.1 Stellt sich bei einer Überprüfung des Gerätes heraus, dass kein technischer Mangel vorliegt, sondern ein Eigenverschulden des Kunden oder externe Faktoren vorliegen, wird eine Servicepauschale in Höhe von 89,00 € berechnet (beinhaltet Anfahrt, Diagnose und Arbeitszeit). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

7.2 Als Eigenverschulden oder Fremdeinwirkung gelten insbesondere: das zu frühe Anstecken / Einschalten von Kühl- und Gefriergeräten nach der Lieferung (Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeit vor Inbetriebnahme), Verstopfungen, Verschmutzungen, fehlende oder mangelhafte Wartung, unsachgemäßer oder nicht herstellerkonformer Anschluss (z. B. geknickte, falsch oder zu fest angeschlossene Schläuche), Bedienfehler bzw. Missachtung der Herstellervorgaben, Probleme mit der hauseigenen Strom- oder Wasserversorgung, Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel sowie Schäden durch Fremdkörper (z. B. Münzen, BH-Bügel, Schrauben o. Ä.).

7.3 Über die Servicepauschale hinausgehende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten aufgrund von Eigenverschulden erfolgen nur nach Absprache und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

8. Gewährleistungsausschluss

8.1 Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht bei Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Bedienung entgegen den Herstellervorgaben, mangelhafte Wartung, Eingriffe oder Reparaturversuche durch den Kunden oder unbefugte Dritte sowie durch normalen Verschleiß von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Filter, Leuchtmittel) entstanden sind, es sei denn, der Verschleiß basiert auf einem Materialfehler.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Elektro Kaya haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elektro Kaya nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z. B. Wasserschäden durch fehlerhafte Hausinstallation, Nutzungsausfall oder Datenverlust) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Termine und Fehlfahrten

10.1 Kann ein verbindlich vereinbar für den Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. weil niemand anzutreffen ist, kein Zugang zum Gerät besteht oder Anschlüsse fehlen), wird eine Fehlfahrtpauschale in Höhe von 40,00 € berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

11. Stornierung von Aufträgen und Stornogebühren

11.1 Eine Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich nur bis zum Beginn der Ausführung möglich.

11.2 Im Falle einer Stornierung ist Elektro Kaya berechtigt, eine pauschale Entschädigung für bereits entstandenen Aufwand zu verlangen. Diese beträgt:

40,00 €, sofern der Auftrag bereits eingeplant oder disponiert wurde.

bis zu 89,00 €, sofern bereits eine konkrete Terminvorbereitung, Disposition, Anfahrt oder sonstige auftragsbezogene Maßnahmen erfolgt sind.

11.3 Erfolkt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin oder wird der Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 89,00 € berechnet.

11.4 Sofern bereits Lieferungen erfolgt sind oder Materialien bzw. Ersatzteile auftragsbezogen beschafft wurden, sind die tatsächlich entstandenen Kosten vom Kunden zu erstatten.

11.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Zahlung, Verzug, Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

12.1 Alle Leistungen und Kaufpreise sind unmittelbar nach Durchführung bzw. Übergabe ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung (z. B. Rechnungskauf) schriftlich festgehalten wurde.

12.2 Befindet sich der Kunde nach Ablauf von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung bzw. Fälligkeit im Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); bei Unternehmern beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Weitergehende Rechte zur Geltendmachung eines Verzugsschadens bleiben vorbehalten.

12.3 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von Elektro Kaya.

12.4 Werkunternehmerpfandrecht: Elektro Kaya steht wegen Forderungen aus durchgeführten Reparatur- oder Montageaufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den Gegenständen zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von Elektro Kaya gelangt sind.

13. Lagergebühren und Abnahmeverzug

13.1 Zur Abholung vereinbarte Geräte sind innerhalb von 14 Werktagen nach Benachrichtigung über die Bereitstellung durch den Kunden abzuholen.

13.2 Erfolkt die Abholung nicht fristgerecht, behält sich Elektro Kaya vor, ab dem 15. Werktag Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro vollendetem Kalendertag und Gerät zu berechnen.

13.3 Dies gilt ebenfalls für vereinbarte Lieferungen, sofern sich die Auslieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. nicht gewährter Einlass) verzögert.

14. Gefahrübergang und Höhere Gewalt

14.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.

14.2 Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, schwere Krankheit im Betrieb, unverschuldete Lieferengpässe von Ersatzteilen) berechtigen Elektro Kaya, vereinbarte Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Schadensersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.

15. Datenschutz & Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der DSGVO verwendet.

15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Elektro Kaya ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Recht

16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Elektro Kaya in 68309 Mannheim.

16.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften

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Aktualisierung: 01.01.2026

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